Wissenswertes
Freezone Company in Dubai
Dubai ist international für seine Freihandelszonen bekannt, die auch als Freezones oder Freihandelsgebiete bezeichnet werden. Diese speziellen Wirtschaftszonen bieten eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen, die sich in den VAE niederlassen möchten.
Mainland Company in Dubai
Dubai Mainland-Unternehmen sind Firmen, die außerhalb der speziellen Wirtschaftszonen angesiedelt sind. Sie unterliegen den landesweiten Vorschriften und profitieren von einem bedeutenden Vorteil: dem Zugang zum gesamten Markt von Dubai sowie zu internationalen Geschäftsmöglichkeiten.
Wie viel Steuern zahlt man in Dubai !?
Im Gegensatz zu den hohen Steuerlasten in Deutschland sind die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bekannt für ihre geringen Steuersätze. Während in Deutschland der Fiskus je nach Einkommenshöhe unterschiedliche Steuersätze erhebt, die bis zu einem Höchststeuersatz von 45 Prozent reichen können, gibt es in Dubai keine Einkommensteuer für natürliche und juristische Personen. Jegliche Formen persönlichen Einkommens, einschließlich Gehälter, Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne und weitere Einkommensarten, sind steuerfrei. Darüber hinaus unterliegen Schenkungen und Erbschaften keiner Besteuerung, und es gibt weder Vermögenssteuern noch Gewerbesteuern.
Ab dem 1. Januar 2018 führten die VAE die Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) ein. Diese transaktionsbezogene Steuer beträgt in der Regel fünf Prozent des Transaktionswerts und wird vom Endverbraucher entrichtet. Anders als in Deutschland gibt es in Dubai keine Möglichkeit zur Vorsteuerabzugsberechtigung. Bei Immobilientransaktionen fällt eine Übertragungsgebühr von vier Prozent an, die üblicherweise vom Käufer gezahlt wird. Die Housing Fee, eine jährlich zu zahlende Wohnungsgebühr in Höhe von fünf Prozent der Jahresmiete, kann im Wesentlichen als Mietsteuer betrachtet werden und dient der Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen wie Reinigung oder Abfallentsorgung.
Krankenversicherung in Dubai
Krankenversicherung ist in Dubai verpflichtend. Das Gesetz zur Krankenversicherung, verabschiedet von der Regierung im November 2013 (Dubai Law No. 11 of 2013, Health Insurance Law), bildet die Grundlage des gesetzlichen Krankenversicherungssystems in Dubai. Alle Einwohner des Emirats müssen sich in dieses System einschreiben lassen. Eine Mindestkrankenversicherung über die Dubai Health Authority (DHA) ist sowohl für emiratische Staatsbürger als auch für ausländische Personen mit Aufenthaltsvisa (Residents) verpflichtend. Das Gesetz gilt im gesamten Emirat, auch die Freihandelszonen sind nicht von den gesetzlichen Vorschriften ausgenommen.
Für emiratische Staatsbürger übernimmt die Regierung die Kosten der Mindestkrankenversicherung, während der jeweilige Sponsor für die Kostenübernahme bei ausländischen Versicherungspflichtigen verantwortlich ist. Arbeitgeber fungieren als Versicherungsnehmer und müssen ihren Angestellten den vorgeschriebenen Versicherungsschutz bereitstellen. Die Beiträge werden ausschließlich von den Arbeitgebern getragen und dürfen nicht von den Arbeitnehmern verlangt werden.
Leistungen in den Bereichen Augen- und Zahnpflege sind nicht im EBP enthalten, können jedoch zusätzlich versichert werden. Es ist möglich, einen erweiterten Versicherungsschutz zu erhalten, der bessere Leistungen oder einen größeren Geltungsbereich umfasst.
Die Mindestkrankenversicherung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und darf nur von staatlich zugelassenen Versicherern angeboten werden. Bei der Auswahl eines Versicherungsunternehmens ist auch das Gesamtmonatsgehalt des zu versichernden Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Visum für Dubai
Aktuell müssen Staatsangehörige aus über 50 Ländern keine vorherige Visumanträge für Urlaubsreisen stellen. Das benötigte Visum wird ihnen unmittelbar nach der Ankunft in Dubai mit einem Einreisestempel im Reisepass erteilt. Personen aus anderen Ländern müssen hingegen vorab ein entsprechendes Visum beantragen. Dies kann beispielsweise bei Fluggesellschaften, Reisebüros oder Hotels erfolgen. Alternativ können bereits in Dubai ansässige Verwandte, Bekannte oder Freunde als Bürgen auftreten. Staatsangehörige der GCC-Staaten (Gulf Cooperation Council: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman und Saudi-Arabien) müssen vor der Einreise ein eVisum online beantragen.
Wenn Sie in Dubai arbeiten möchten, benötigen Sie ein gültiges Business-Visum, das nur vom Arbeitgeber beantragt werden kann. Falls Sie keine Anstellung vorweisen können, kann Ihr Ehepartner, falls er bereits ein Business-Visum hat, als Sponsor fungieren und Ihr Visum beantragen. Sind Sie Unternehmer oder planen Sie eine Geschäftseröffnung in Dubai? In diesem Fall wird Ihr Unternehmen oder Ihr inländischer Vertreter als Sponsor auftreten. Falls sich Ihr Unternehmen in einer Freihandelszone befindet, übernimmt die zuständige Freizonenbehörde die Rolle des Sponsors. Anträge im Rahmen des Golden-Visa-Systems können online über die neue Webseite der VAE-Regierung gestellt werden.
Diese Liste gibt nur einen exemplarischen Überblick über Länder, deren Staatsangehörige kein Visum vorab beantragen müssen. Für bestimmte Staaten gelten jedoch abweichende Regelungen, sodass es in einigen Fällen notwendig sein kann, das Touristenvisum vor Reiseantritt zu beantragen.
Für das bei der Einreise erteilte Touristenvisum entstehen keine Kosten. Die Kosten für andere Visumstypen variieren, daher ist eine umfassende Beratung durch erfahrene Experten erforderlich. Wenn ein Fünf- oder Zehnjahres-Visum für Unternehmer oder Investoren in Betracht kommt, umfasst die Regelung auch Ehepartner und Kinder. Bei einem Fünfjahres-Visum können bis zu drei Führungskräfte hinzugefügt werden. Als Investor mit einem Zehnjahres-Visum können neben Familienangehörigen und Führungskräften auch Geschäftspartner hinzugefügt werden.